Was müssen Sie beim Schalten der Shopping-Anzeigen beachten?Zugegeben: Nur die wenigsten beschäftigen sich mit den Richtlinien, wenn es darum geht, ein Konto zu eröffnen und die Dienste eines Anbieters zu nutzen. Dabei kann ein genauer Blick auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihnen von Anfang an den Start erleichtern. So auch für die Google Merchant Richtlinien, in denen die wichtigsten Grundsätze aufgenommen sind. Um nicht zu viel Zeit zu verlieren, haben wir die elementaren Basics in den Bestimmungen übersichtlich zusammengefasst.
Wichtige Merchant Center Richtlinien im Überblick
Für Sie besonders wichtig:
- Wichtige Merchant Center Richtlinien im Überblick
- Welcher Artikel dürfen Sie bewerben?
- Produkte mit der passenden Amtssprache bewerben
- Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien für Kunden ersichtlich
- Sicheres Erfassen der Nutzerdaten
- Die wichtigsten Richtlinien für die Shopping-Anzeigen
- Technische und redaktionelle Anforderungen an die Shopping Anzeigen
- Bestätigen und beanspruchen Sie Ihre Webseite-URL
- Welche Anforderungen muss meine Webseite erfüllen?
- Entsprechen die Produkte den Spezifikationen?
- Regelmäßig Merchant Center Konto anmelden
- Fazit
- Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne.
Welcher Artikel dürfen Sie bewerben?
Im Grunde genommen ist es nur möglich, Artikel zu bewerten, die sie auch zum direkten Verkauf anbieten. So muss ein Produkt aktuell im Onlineshop verfügbar sein. Google gestattet es nicht, über die Verkaufsanzeigen zu einem Partnerlink oder einem Pay-per-Click-Link weiterzuleiten. Eine Ausnahme sind alle Teilnehmer beim Affiliate Advertising Programm. Der Link innerhalb der Shoppinganzeige leitet demnach direkt auf die Seite, wo der Nutzer den beworbenen Artikel bestellen kann.
Was ist Affiliate-Advertising bei Google Shopping? Im Rahmen der Betaversion dieses Programmes ist es ab sofort auch Affiliates möglich, am Angebot von Google Shopping teilzunehmen. So bieten die Händler bzw. die Affiliates ihre Produkte ausgehend von einer Händlerwebseite an, laden einen Link hoch über den die Nutzer hin seiner Webseite gelangen. Vorab müssen sie aber die Nutzungsbedingungen im Merchant Center bestätigen. Derzeit ist das Betaprogramm nur für ausgewählte Affiliates in den USA verfügbar. Von daher ist es hierzulande noch nicht von Interesse.
Produkte mit der passenden Amtssprache bewerben
Bewerben Sie die Produkte in einem Land, muss die Anzeige und die Produktbeschreibung auch in der entsprechenden Landessprache vorliegen. Wie aus den vorhergehenden Artikeln ersichtlich ist es auch möglich für einen Artikel mehrere Amtssprachen festzulegen. Sie sollten aber für die entsprechende Sprache auch die passenden Produktdaten festlegen. Zu guter Letzt sollten die Links der Produktdaten auch zu der passenden Zielseite in der entsprechenden Amtsleiter führen. Von daher verwenden Sie für die Webseite, die Produktdaten eine passende und kohärente Amtssprache.
Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien für Kunden ersichtlich
Jeder Nutzer, der in Ihrem Onlineshop einkauft, muss uneingeschränkten Zugriff auf die Richtlinien im Hinblick auf die Rückgabe und Erstattung haben. Am besten weisen Sie direkt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich auf die Richtlinien in Ihrem Onlineshop in, selbst wenn sie keine Möglichkeit der Rückgabe und Erstattung anbieten, müssen Sie dies klar definieren. Nehmen Sie dazu die folgenden Punkte mit auf: was muss der Nutzer beachten, wenn es um die Rückgabe und Erstattung geht und unter welchen Bedingungen bieten Sie diese an. In welchem Zeitraum akzeptieren Sie den Widerruf und wie lange benötigen Sie für die Erstattung bei einem Kunden. Hierbei weißt Google nochmals darauf hin, dass die Händler sich selbstständig um die Rückgabe und Erstattungen kümmern Google übernimmt dafür weder Haftung noch Verantwortung.
Sicheres Erfassen der Nutzerdaten
Bedenken Sie, dass Sie es bei den Nutzerdaten um ein diskretes Gut zu tun haben, mit dem sie verantwortungsvoll umgehen. So sollten Sie Kreditkartennummern ausschließlich über eine SSL geschützte Seite erfassen, Kontaktinformationen niemals an Dritte weitergeben und personenbezogene Daten nicht ohne Zustimmung in Werbeanzeigen verwenden. Die Werbung darf also nicht zum Hauptzweck dienen, personenbezogene Daten zu gelangen. Darüber hinaus sollten Sie keinerlei kostenlose Artikel oder Angebote anbieten, es sei denn es handelt sich um Extras beim Kauf eines Artikels oder um Angebote im Rahmen einer Marketingkampagne.
Die wichtigsten Richtlinien für die Shopping-Anzeigen
Spezifische Richtlinien entnehmen Sie dem Richtlinien Center, das detailliert die Anforderungen an die Werbung bei Google beschreibt. In erster Linie geht es um unzulässige Inhalte und Praktiken, eingeschränkte Inhalte und technische sowie redaktionelle Anforderungen. Zu den unzulässigen Inhalten gehören beispielsweise Produktfälschungen, gefährliche Artikel sowie Produkte, die unlauteres Verhalten ermöglichen. Auch aus Gründen des gegenseitigen Respekts achtet Google penibel auf die Inhalte und die Sprache in den Werbeanzeigen, die niemals einen anderen Nutzer beleidigen oder verärgern sollte. Ebenso wichtig ist das Vertrauen der Nutzer und der Beantwortung bewusste Umgang mit den Nutzerdaten.
Einschränkungen bestehen bezüglich bestimmter Produkte und Inhalte, die nur für Erwachsene zulässig sind, zum Beispiel in Verbindung mit Erotikartikeln. Weitere Einschränkungen fallen auch Werbung für alkoholische Getränke. Hier müssen die werbenden die geltenden Gesetze und Standards der Branche einhalten. Zumal die Anzeige niemals suggerieren dürfen, dass der Konsum von Alkohol eine therapeutische oder gesundheitsfördernde Wirkung hat. Außerdem schränkt Google die Werbung für alle Inhalte in Bezug auf Glücksspiele ein. Insbesondere bei gesundheitsbezogenen Inhalten darf Google nur unter Einschränkungen werben. Diese Einschränkungen stehen in Abhängigkeit zu den Produkten und den Ländern, in denen sie verkaufen.
Zu den unzulässigen Praktiken gehört der Missbrauch des Google Werbenetzwerkes. Nicht zulässig sind von daher schädliche Inhalte oder auch Inhalte, die keinen Mehrwert für den Nutzer bilden und einzig und allein auf die Generierung von neuen Zugriffen ausgerichtet sind. Zu guter Letzt soll es einen Händler nicht möglich sein über seine Shoppingkampagne sich einen unlauteren oder unfairen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Das höchste Gut ist die Sicherheit der Nutzer und Kunden, die über die Produktliste Ihre Webseite gelangen. Von daher sollten Sie mit einer ebenso hohen Sorgfalt mit den Daten umgehen. Darüber hinaus dürfen sie keinen Verdacht einer Täuschung über die Anzeigen in der Produktliste aufkommen lassen. Die Werbeanzeige muss offen und ehrlich formuliert werden. Jeder Nutzer benötigt also konkrete Informationen, bevor er seine Zustimmung zum Download oder Kauf gibt.
Technische und redaktionelle Anforderungen an die Shopping Anzeigen
Die Anzeigen müssen eine problemlose Interaktion zwischen Händler und Kunden gewährleisten. Das setzt eine entsprechende Gestaltung voraus. Demnach muss ein Scharpegge Anzeige einem gewissen redaktionellen und fachlichen Standard genügen. Der Nutzer gelangt über die Anzeige zur gewünschten Ziel Seite und sieht in der Liste von Google Shopping ausschließlich nützlicher und für ihn relevante Produkte. Effekthascherei in Form von Symbolen, einem inflationären Gebrauch von ODER Zahlen sind ebenso untersagt wie geparkte Domains und Webseiten die eigentlich gar nicht funktionieren. Stellen Sie in diesem Zusammenhang sicher, dass sich Ihr Onlineshop auch mit allen gängigen Browsern darstellen lässt.
Es liegt im Interesse von Google für eine positive Nutzererfahrung zu sorgen. Von daher sind die Suchmaschine auch das Feedback der Nutzer in Bezug auf die Händlerseiten auf. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Überprüfungen entsprechend der aktuellen Branchennorm und der Vorschriften. Es geht also nicht darum, die Richtlinien beim schalten der Anzeigen einzuhalten und später zu ignorieren. Sie sollten dauerhaft darauf achten, dass die Webseite und die Produktpalette sowie die Anzeige den Standards von Google gerecht wird.
Bestätigen und beanspruchen Sie Ihre Webseite-URL
In einem vorhergehenden Artikel haben wir uns bereits ausführlich der Bestätigung Ihrer Webseite gewidmet. Nur so kann Google wirklich sicherstellen, dass Sie der Inhaber des Onlineshops sind. Sie verarbeiten die HTML Ihrer Webseite und lagern einen spezifischen Code auf dem Server hoch.
Welche Anforderungen muss meine Webseite erfüllen?
Google überprüft Ihre Webseite je nach Programm auch unterschiedliche Richtlinien. Nur wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, sind Sie berechtigt, am Google Shopping teilzunehmen. Hier die wichtigsten Richtlinien in der Übersicht:
- Kontaktdaten: Im Impressum oder unter Kontakt führen Sie die wesentlichen Kontaktdaten auf. Dazu gehören die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse.
- Sichere Bestellung: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich verschlüsselt und gesichert. Da benutzen Sie einen sicheren Server und eine SSL verschlüsselte Übertragung. Die sicheren Seiten erkennen Sie an der Vorsilbe https://.
- Abrechnungsbedingungen: Ausgehend von Ihrer Webseite muss deutlich und klar ersichtlich sein, wie sie die Abrechnungen bei der Bestellung bzw. beim Kauf vornehmen.
- Rückgabe und Erstattung: Unter welchen Bedingungen kann der Käufer seine Ware an Sie zurückgeben? Dazu sollten Sie konkrete Angaben auf der Webseite am besten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen machen.
- Erfolgreicher und vollständiger Kauf: Stellen Sie vor der Schaltung der Anzeigen und Produkte sicher, dass es jedem Nutzer problemlos möglich ist, die Artikel in den Warenkorb zu legen und die Bestellung erfolgreich abzuschließen. Überprüfen Sie Ihre Webseite bzw. den Onlineshop penibel auf die häufigsten Fehlerquellen.
Entsprechen die Produkte den Spezifikationen?
Für das Einstellen der Produkte müssen die Daten der Artikel entsprechend formatiert werden, um den Produktdatenspezifikationen zu entsprechen. Direkt bei Google im Merchant Center und in unserem Blog finden Sie detaillierte Informationen zu den Formatierungsrichtlinien für eine erfolgreiche Verarbeitung. Achtung: solch eine Spezifizierung kann sehr komplex ausfallen. Von daher lohnt es sich, sich vorher mit den Feeds und den Attributen ausführlich zu beschäftigen.
Regelmäßig Merchant Center Konto anmelden
Sie sollten sich mindestens alle 14 Monate in Ihrem Konto im Google Merchant Center anmelden. Andernfalls deaktiviert Google seine inaktiven Nutzer nach diesem Zeitraum. Nur so kann das System sicherstellen, dass alle Produkte immer noch aktuell sind und die veralteten Artikel aus dem Sortiment nehmen.
Fazit
Wollen Sie erfolgreich ihre Produkte bei Google Shopping Listen, um eine größere Zielgruppe und noch mehr Kunden zu erreichen? Dann sollten Sie einen Blick auf die Richtlinien und Vorschriften werfen. Andernfalls tauchen unangenehme Probleme auf und die Artikel fliegen schneller wieder aus der Liste. Die wichtigste Festlegungen entfallen auf die Inhalte, die Produktgruppen, die Spezifikationen und die Anforderungen an die Webseite.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne.
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